Steuersätze

Steuern sind die Haupteinnahmequelle der Gemeinde, hinzu kommen Gebühren und Beiträge für konkrete Leistungen (z.B. Ausstellen eines Reisepasses, Anschluss an eine zentrale Wasserversorgung), usw. In welcher Höhe Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundsteuer, etc.) zu zahlen sind, legt der Gemeinderat in der Haushaltssatzung fest. Der Gemeinderat bestimmt auch, wofür das eingenommene Geld ausgegeben werden soll (Haushaltsplan).
Gewerbesteuerhebsatz
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 340 v.H.
Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung zum Thema Gewerbesteuer finden Sie im Verwaltungsportal Service BW.
Hundesteuer

Für das Halten von Hunden erhebt die Gemeinde Weisweil eine Hundesteuer gemäß Hundesteuersatzung. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 102,00 €. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204,00 €.

Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Weisweil erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer. Ihr unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten wie z.B. Spielhallen oder Gaststätten  zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer richtet sich nach der Vergnügungssteuersatzung.

Grundsteuer

Die Gemeinde erhebt eine Grundsteuer für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz. Die Hebesätze werden vom Gemeinderat festgesetzt und betragen für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) und die Grundsteuer B (übrige Grundstücke) in Weisweil jeweils 380 v.H. des Steuermessbetrages.

Sie sind uns herzlich willkommen.

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Telefon: 07646/9102-0
Telefax: 07646/9102-50
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