Einwohnermeldeamt

Willkommen im Einwohnermeldeamt

Wie können wir Ihnen helfen?

Meine Mitarbeiterin Tran Luong,

steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

Wir sind stets für Sie und Ihr Anliegen ansprechbar.

Ihr Michael Baumann

Bürgermeister in Weisweil

zu sehen ist das renovierte Rathaus in Graoßaufnahme

Kontakt

Ansprechpartnerin: Tran Luong
Telefon: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de

Hierfür ist das Einwohnermeldeamt zuständig

Personalausweis/Reisepass

Info siehe unten

Anmeldung/Abmeldung

Info siehe unten

Gewerbe An- und Abmeldung

Info siehe unten

Führungszeugnis

Info siehe unten

l

Meldebestätigung

Führerschein

Raumbelegung von Gemeindegebäuden

Anzeige vor. Gaststättengewerbe

Info siehe unten

Fundbüro

Bürgerservice Info

Personalausweis/ Reisepass

 

Bitte prüfen Sie Ihre Personalausweise und Reispässe auf ihre Gültigkeit, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für Personalausweise ca. 3-4 Wochen beträgt, bei Reisepässen derzeit ca. 4-8 Wochen. Hinweis der Bundesdruckerei: Reisen sollten erst verbindlich gebucht werden, wenn die gültigen Ausweisdokumente vorliegen.
Bei einer Neubeantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Bei den mitzubringenden Passbildern ist zu beachten, dass diese den biometrischen Vorschriften entsprechen müssen und nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen.

Statusabfrage/Bearbeitungsstand Personalausweis

Personalausweis unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
unter 16 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 27,60 €
Gültigkeit: 6 Jahre

Personalausweis über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
Gebühr: 46,00 €
bisheriger Ausweis
Gültigkeit: 10 Jahre

Reisepass unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
unter 18 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 37,50 €
Gültigkeit: 6 Jahre

Reisepass über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass
Gebühr: 70,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Beantragung Ihres Ausweises/Reisepasses

Formular Abholvollmacht downloaden >>

An- und Abmeldung

Benötigt wird:
Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Ggf. Bestätigung über das alleinige Sorgerecht
Wohnungsgeberbestätigung (Formular downloaden)

Gewerbe an- und abmeldung

Gebühr: 10,00 €

Antrag vor. Gaststättengewerbe

Am 01.01.2026 ist die Novellierung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Die grundlegende Veränderung für Betreiber einer Gaststätte oder Veranstaltung besteht hierbei im Umstieg zur Anzeigepflicht, weg von der bislang erforderlichen Gaststättenerlaubnis. Informationen zur Novellierungs des Landesgaststättengesetzes (LGastG)

https://www.weisweil.de/wp-content/uploads/2026/02/Formular-zur-Anzeige-eines-voruebergehenden-Gaststaettengewerbes.pdf

Anzeige für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe können Sie im obigen Formular hier ausfüllen oder formlos per E-Mail an die rheingemeinde@weisweil.de senden.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Gemeinderäte

Einwohner

Vereine

Wahlberechtigte

Sie sind uns herzlich willkommen.

IHR KONTAKT ZU UNS

Bürgermeisteramt Weisweil
Hinterdorfstraße 14
D-79367 Weisweil
Telefon: 07646/9102-0
Telefax: 07646/9102-50
E-Mail: rheingemeinde@weisweil.de

© Rheingemeinde Weisweil

RECHTLICHES

WIR SIND FÜR SIE DA

Montag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

SUCHE