Willkommen im Einwohnermeldeamt
Wie können wir Ihnen helfen?
Meine Mitarbeiterin Tran Luong,
steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.
Wir sind stets für Sie und Ihr Anliegen ansprechbar.
Ihr Michael Baumann
Bürgermeister in Weisweil
Kontakt
Ansprechpartnerin: Tran Luong
Telefon: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de
Hierfür ist das Einwohnermeldeamt zuständig
Personalausweis/Reisepass
Info siehe unten
Anmeldung/Abmeldung
Info siehe unten
Gewerbe An- und Abmeldung
Info siehe unten
Führungszeugnis
Info siehe unten
Meldebestätigung
Führerschein
Raumbelegung von Gemeindegebäuden
Anzeige vor. Gaststättengewerbe
Info siehe unten
Fundbüro
Bürgerservice Info
Personalausweis/ Reisepass
Bitte prüfen Sie Ihre Personalausweise und Reispässe auf ihre Gültigkeit, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für Personalausweise ca. 3-4 Wochen beträgt, bei Reisepässen derzeit ca. 4-8 Wochen. Hinweis der Bundesdruckerei: Reisen sollten erst verbindlich gebucht werden, wenn die gültigen Ausweisdokumente vorliegen.
Bei einer Neubeantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Bei den mitzubringenden Passbildern ist zu beachten, dass diese den biometrischen Vorschriften entsprechen müssen und nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen.
Statusabfrage/Bearbeitungsstand Personalausweis
Personalausweis unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
unter 16 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 27,60 €
Gültigkeit: 6 Jahre
Personalausweis über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
Gebühr: 46,00 €
bisheriger Ausweis
Gültigkeit: 10 Jahre
Reisepass unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
unter 18 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 37,50 €
Gültigkeit: 6 Jahre
Reisepass über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass
Gebühr: 70,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Beantragung Ihres Ausweises/Reisepasses
An- und Abmeldung
Benötigt wird:
Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Ggf. Bestätigung über das alleinige Sorgerecht
Wohnungsgeberbestätigung (Formular downloaden)
Gewerbe an- und abmeldung
Gebühr: 10,00 €
Führungszeugnis - Gewerbezentralregisterauskunft
Antrag Mietvertrag
Anzeige vor. Gaststättengewerbe
Vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen
Anlass:
Sie wollen vorübergehend oder als gewerbetreibende Person aus besonderem Anlass gastronomisch tätig werden? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständige Stelle:
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Anzeige ist die Gemeinde, in deren Gebiet Sie vorübergehend gastgewerblich tätig werden wollen.
Voraussetzung:
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist in Baden-Württemberg nur aus besonderem Anlass möglich. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Ein besonderer Anlass kann beispielsweise ein Stadtfest sein oder auch ein Weihnachtsmarkt.
Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholische Getränke anbieten.
Verfahrensablauf:
Das geplante vorübergehende Gaststättengewerbe ist bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen anhand des vorgesehenen Formulars. Dies finden Sie hier: Antragsformular Gaststättengewerbe
Fristen:
Die Anzeige hat spätestens zwei Wochen vor dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb zu erfolgen. Bei verspäteter Meldung droht ein Bußgeld seitens der unteren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt Emmendingen.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Frau Luong.
Müllbehälterwechsel
Hinweise & Informationen zur Müllgebührenanmeldung (Formular downloaden)
Formular Müllbehälterwechsel (Formular downloaden)
Gemeinderäte
Einwohner
Vereine
Wahlberechtigte
Sie sind uns herzlich willkommen.
IHR KONTAKT ZU UNS
Bürgermeisteramt Weisweil
Hinterdorfstraße 14
D-79367 Weisweil
Telefon: 07646/9102-0
Telefax: 07646/9102-50
E-Mail: rheingemeinde@weisweil.de
© Rheingemeinde Weisweil
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