Einwohnermeldeamt

Willkommen im Einwohnermeldeamt

Wie können wir Ihnen helfen?

Meine Mitarbeiterin Tran Luong,

steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

Wir sind stets für Sie und Ihr Anliegen ansprechbar.

Ihr Michael Baumann

Bürgermeister in Weisweil

zu sehen ist das renovierte Rathaus in Graoßaufnahme

Kontakt

Ansprechpartnerin: Tran Luong
Telefon: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de

Hierfür ist das Einwohnermeldeamt zuständig

Personalausweis/Reisepass

Info siehe unten

Anmeldung/Abmeldung

Info siehe unten

Gewerbe An- und Abmeldung

Info siehe unten

Führungszeugnis

Info siehe unten

l

Meldebestätigung

Führerschein

Raumbelegung von Gemeindegebäuden

Anzeige vor. Gaststättengewerbe

Info siehe unten

Fundbüro

Bürgerservice Info

Personalausweis/ Reisepass

 

Bitte prüfen Sie Ihre Personalausweise und Reispässe auf ihre Gültigkeit, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für Personalausweise ca. 3-4 Wochen beträgt, bei Reisepässen derzeit ca. 4-8 Wochen. Hinweis der Bundesdruckerei: Reisen sollten erst verbindlich gebucht werden, wenn die gültigen Ausweisdokumente vorliegen.
Bei einer Neubeantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Bei den mitzubringenden Passbildern ist zu beachten, dass diese den biometrischen Vorschriften entsprechen müssen und nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen.

Statusabfrage/Bearbeitungsstand Personalausweis

Personalausweis unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
unter 16 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 27,60 €
Gültigkeit: 6 Jahre

Personalausweis über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
Gebühr: 46,00 €
bisheriger Ausweis
Gültigkeit: 10 Jahre

Reisepass unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass oder bei evtl. Erstbeantragung die Geburtsurkunde
unter 18 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 37,50 €
Gültigkeit: 6 Jahre

Reisepass über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass
Gebühr: 70,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Beantragung Ihres Ausweises/Reisepasses

Formular Abholvollmacht downloaden >>

An- und Abmeldung

Benötigt wird:
Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Ggf. Bestätigung über das alleinige Sorgerecht
Wohnungsgeberbestätigung (Formular downloaden)

Gewerbe an- und abmeldung

Gebühr: 10,00 €

Anzeige vor. Gaststättengewerbe

Vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen

Anlass:
Sie wollen vorübergehend oder als gewerbetreibende Person aus besonderem Anlass gastronomisch tätig werden? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Zuständige Stelle:
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Anzeige ist die Gemeinde, in deren Gebiet Sie vorübergehend gastgewerblich tätig werden wollen.

Voraussetzung:
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist in Baden-Württemberg nur aus besonderem Anlass möglich. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Ein besonderer Anlass kann beispielsweise ein Stadtfest sein oder auch ein Weihnachtsmarkt.

Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholische Getränke anbieten.

Verfahrensablauf:
Das geplante vorübergehende Gaststättengewerbe ist bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen anhand des vorgesehenen Formulars. Dies finden Sie hier: Antragsformular Gaststättengewerbe

Fristen:
Die Anzeige hat spätestens zwei Wochen vor dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb zu erfolgen. Bei verspäteter Meldung droht ein Bußgeld seitens der unteren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt Emmendingen.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Frau Luong.

Müllbehälterwechsel

Hinweise & Informationen zur Müllgebührenanmeldung (Formular downloaden)
Formular Müllbehälterwechsel (Formular downloaden)

Gemeinderäte

Einwohner

Vereine

Wahlberechtigte

Sie sind uns herzlich willkommen.

IHR KONTAKT ZU UNS

Bürgermeisteramt Weisweil
Hinterdorfstraße 14
D-79367 Weisweil
Telefon: 07646/9102-0
Telefax: 07646/9102-50
E-Mail: rheingemeinde@weisweil.de

© Rheingemeinde Weisweil

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Montag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
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