Rentenanträge
Zuständigkeit: Standesamt
Direkte Durchwahl: 07646 – 9102 – 14
Email: daniela.zygadlo@weisweil.de
Versicherungsnummer
Versicherungsverlauf
Anschrift und Versichertennummer der Krankenkasse
Bankverbindung (IBAN)
Führungszeugnis/
Gewerbezentralregisterauskunft
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Direkte Durchwahl: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de
Benötigt wird: Ausweis
Gebühr: 13,00 €
Sie können das Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen.
Hier gelangen Sie zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Gewerbe An, Um- und Abmeldungen
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Direkte Durchwahl: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de
Anmeldung/Abmeldung
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Direkte Durchwahl: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de
Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Ggf. Bestätigung über das alleinige Sorgerecht
Wohnungsgeberbestätigung (Formular downloaden)
Personalausweis
Reisepass
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Direkte Durchwahl: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de
Bitte prüfen Sie Ihre Personalausweise und Reispässe auf ihre Gültigkeit, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für Perosnalausweise ca. 3-4 Wochen und bei Reisepässen ca. 4-8 Wochen beträgt. Bei einer Neubeantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Bei den mitzubringenden Passbildern ist zu beachten, dass diese den biometrischen Vorschriften entsprechen müssen und nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen.
Personalausweis unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis (bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
unter 16 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 27,60 €
Gültigkeit: 6 Jahre
Personalausweis über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild
Gebühr: 46,00 €
bisheriger Ausweis
Gültigkeit: 10 Jahre
Reisepass unter 24 Jahren:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass (bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
unter 18 Jahren Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular downloaden)
Gebühr: 37,50 €
Gültigkeit: 6 Jahre
Reisepass über 24 Jahre:
Benötigt wird: 1 biometrisches Passbild, bisheriger Ausweis bzw. Reisepass
Gebühr: 70,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Beantragung Ihres Ausweises/Reisepasses
Anzeige vor.
Gaststättengewerbe
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Direkte Durchwahl: 07646 – 9102 – 11
Email: tran.luong@weisweil.de
Vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen
Anlass:
Sie wollen vorübergehend oder als gewerbetreibende Person aus besonderem Anlass gastronomisch tätig werden? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständige Stelle:
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Anzeige ist die Gemeinde, in deren Gebiet Sie vorübergehend gastgewerblich tätig werden wollen.
Voraussetzung:
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist in Baden-Württemberg nur aus besonderem Anlass möglich. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Ein besonderer Anlass kann beispielsweise ein Stadtfest sein oder auch ein Weihnachtsmarkt.
Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholische Getränke anbieten.
Verfahrensablauf:
Das geplante vorübergehende Gaststättengewerbe ist bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen anhand des vorgesehenen Formulars. Hier finden Sie hier: Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe
Fristen:
Die Anzeige hat spätestens zwei Wochen vor dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb zu erfolgen. Bei verspäteter Meldung droht ein Bußgeld seitens der unteren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt Emmendingen.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Frau Luong.
Sie sind uns herzlich willkommen.
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Bürgermeisteramt Weisweil
Hinterdorfstraße 14
D-79367 Weisweil
Telefon: 07646/9102-0
Telefax: 07646/9102-50
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