26.03.2020

Alle Informationen über das Corona Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg  hat das Landratsamt Emmendingen für Sie zur Verfügung gestellt.

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24.03.2020

  • Gesetzentwurf des Bundes zu Hilfsmaßnahmen für Unternehmer

Nach der Sitzung des Bundeskabinetts am Montag, 23.03.2020 haben die Bundesminister Scholz (Finanzen) und Altmaier (Wirtschaft) den Nachtragshaushalt vor der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt.

Der Gesetzentwurf sieht folgende Hilfsmaßnahmen für die Unternehmen vor:

  • „Härtefallfonds“ Soforthilfe für Kleinunternehmer, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe bis zu 15.000 € (Volumen: 50 Milliarden Euro) – Auszahlung über Länder geplant (Harmonisierung der Programme)
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen in Höhe von 400 Milliarden Euro
  • Weitere KfW-Sofortprogramme in Höhe von 100 Milliarden Euro

Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 25.03.2020 im Deutschen Bundestag und am Freitag, 27.03.2020 im Bundesrat beschlossen werden.

 

  • Soforthilfeprogramm des Landes für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen Lage befinden oder massive Liquiditätsengpässe erleiden

Das Land hat hierzu die Richtlinie „Soforthilfe Corona“ erlassen. Gefördert werden für drei Monate in Höhe von bis zu

  •   9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

Anträge sind bis auf Weiteres an die zuständige Kammer zu richten. Die Richtlinie tritt am 25.03.2020 in Kraft.

Das Eckpunktepapier des Bundes und die Richtlinie des Landes, finden Sie hier…..