Umtausch/EU-Führerschein beantragen
wichtige Informationen! 

Beim Umtausch der alten Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Lastkraftwagenklassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis.
D.h. Sie dürfen weiterhin Kraftfahrzeuge bis 7,5 t führen. Dabei dürfen Anhänger gezogen werden. Die Kombination (ziehendes Fahrzeug und Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten und das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs (z.B. ziehendes Kfz 6,1 t – Anhänger 5,9 t). 

Darüber hinaus kann zusätzlich die Klasse CE 79 beantragt werden. Diese Klasse berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 sowie einachsigen Anhängern bis 11 t (also insgesamt 18,5 t).

Für die Verlängerung/Beantragung der Klasse CE 79 benötigen Sie:

  • einen allgemeinärztlichen und
  • einen augenärztlichen Eignungsnachweis.

Die Verlängerung gilt für diese Klasse jeweils fünf Jahre.

Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten und einen Führerschein der Klasse 3 haben, erhalten Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Hierzu müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig.

Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten.