Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November (Novemberhilfe) bietet weitere zentrale Unterstützung in Form einer anteiligen Umsatzerstattung. Anträge können ab sofort gestellt werden. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden zunächst Abschlagszahlungen erfolgen. Soloselbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, Unternehmen von bis zu 10.000 Euro. Weitere Details finden Sie hier.