Windenergie am nördlichen Kaiserstuhl
kommunales Flächenpooling

Der Ausbau der Windenergie an Land wird derzeit im Süden Deutschlands stark vorangetrieben. Zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie wurde durch die Bundesregierung im Jahr 2023 das Wind-an-Land-Gesetzt verabschiedet. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit einhergehend wurde das Ziel festgelegt, dass etwa 2 % der Flächen des Bundes für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden sollen. In Baden-Württemberg sollen 1,8 % der landesweiten Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.

Hierfür sind in Baden-Württemberg die Regionalverbände zuständig. Für die Ausweisung der Gebiete am nördlichen Kaiserstuhl ist das der Verband Region Südlicher Oberrhein. Als höhere Planungsbehörde gibt die Regionalplanung auf Basis einheitlicher Regeln vor, wo Flächen zur Windenergienutzung ausgewiesen werden. Die Gemeinden können zu den Planentwürfen Stellung beziehen. Über die finale Ausweisung der Flächen zur Windenergienutzung haben die Kommunen aber keinen Einfluss.

Auch auf der Gemarkung der Gemeinden Wyhl am Kaiserstuhl, Forchheim und Weisweil werden aktuell Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen. Die drei Gemeinden beschäftigen sich proaktiv mit dem Thema, weil Windparks Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, aber auch auf die lokale Wertschöpfung haben. Die Gemeinden möchten das Heft des Handelns selbst in der Hand behalten und organisieren gemeinsam ein so genanntes kommunales Flächenpooling für die vorläufigen Windvorranggebiete W-95-1 und W-96-1.

Abbildung 1: vorläufige Windvorranggebiete, die Gegenstand des kommunalen Flächenpoolings sind (Stand: 30.08.2025

Das kommunale Flächenpooling ist ein Verfahren zur Steuerung des Ausbaus der Windenergie. Das Ziel ist ein verträglicher Ausbau der Windenergie und eine faire Verteilung der Pachtzahlungen an alle Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer in den Vorrangflächen W95-1 und W96-1 zu gewährleisten.

Um es klar zu machen: Die Teilnahme am Flächenpooling ist freiwillig und sie kann auch nichts gewährleisten. Allerdings können wir versuchen eine möglichst starke Verhandlungsposition gegenüber den Projektentwicklern einzunehmen und dadurch Vereinbarungen über gesetzliche Maß hinaus zu schaffen. Dafür sind wir auf Ihre Zustimmung angewiesen. Nur so kann erreicht werden, dass

  • ein größerer Mindestabstand der Windenergieanlagen zu Wohngebieten, z.B. 1000 m, möglich wird – aktuell sind 750 m die gesetzliche Vorgabe
  • eine maximale Anzahl der zu bauenden Windenergieanlagen festgelegt wird
  • eine gerechte Verteilung der Pachtzahlungen an die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer stattfindet

Ohne das proaktive Vorgehen der Gemeinden können Projektentwickler ohne Berücksichtigung kommunaler Belange Pachtverträge sichern, eine Genehmigung einholen und einen Windpark planen. Einen Mindestabstand zu Wohngebieten oder eine maximale Anlagenzahl festzulegen ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Die Pachterträge werden auf die direkt betroffenen Eigentümer verteilt, alle anderen im Gebiet gehen leer aus!

Aktueller Stand des Flächenpoolings
Seit Beginn des Flächenpoolings wurde eine Vielzahl an Unterschriften der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer gesammelt, sodass bereits mehr als ein Drittel aller Flächen Teil des Poolings sind. Darüber hinaus sind die Gemeinden weiterhin in Gesprächen mit Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern.

Kommen Sie gerne mit uns in Kontakt
Bei Fragen zum Kommunalen Flächenpooling und für alle Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer, die noch unentschieden sind, oder Informationsbedarf haben, stehen wir weiterhin zur Verfügung. Die Gemeinden sind in diesem Prozess auf die Unterstützung der Flächeneigentümer angewiesen. Nur durch gemeinsame Zusammenarbeit kann eine verträgliche Planung für alle Gemeinden gewährleistet werden.

Ansprechpartner: Gemeinde Weisweil Jürgen Pflieger, Bauamt, Tel. 07646-9102-17, E-Mail juergen.pflieger@weisweil.de oder Falk Schünemann, endura kommunal GmbH (falk.schuenemann@endura-kommunal.de).