Presse Info:

Kreis Emmendingen (sth). Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung überarbeitet und vier Inzidenzstufen mit entsprechenden Regelungen festgelegt. Die neue Verordnung tritt zum 28. Juni in Kraft.

Das Gesundheitsamt Emmendingen hat mit Datum vom 27. Juni 2021 das Vorliegen der Inzidenzstufe 1 mit einer öffentlichen Bekanntmachung bestätigt. Voraussetzung für die Inzidenzstufe 1 ist, dass die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an den vergangenen 5 aufeinanderfolgenden Tagen den maßgeblichen Schwellenwert einer 7-Tage-Inzidenz von 10 nicht überschritten hat. Dieser Fall ist im Landkreis Emmendingen gegeben: Am 23. Juni 2021, der erste der 5 zu zählenden Tage, betrug der Inzidenzwert 3,0 am 27. Juni, der letzte zu berücksichtigende Tag, betrug der Inzidenzwert 7,2.

Damit treten für den Landkreis Emmendingen ab Montag, 28. Juni die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft. Die vollständige Verordnung ist auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlich. Unter anderem beinhaltet dies:

  • Kontaktbeschränkungen: 25 Personen können zusammentreffen (Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Paare, die zusammenleben, zählen als ein Haushalt).
  • Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage: Im Freien maximal 300 Personen und in geschlossenen Räumen maximal 300 Personen mit 3G (Getestet, Geimpft, Genesen)
  • Öffentliche Veranstaltungen: wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Kino und Filmvorführungen mit 1.500 Besuchern im Freien, wobei ab 300 Besuchern eine Maskenpflicht gilt oder 500 Besuchern in geschlossenen Räumen
  • Gastronomie, Vergnügungsstätten und Kultureinrichtungen: ohne besondere Einschränkungen und ohne Einschränkung der Personenzahl
  • Freizeiteinrichtungen: Freizeitparks, Schwimmbäder etc. im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkungen der Personenanzahl
  • Sport: Im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen möglich. Wettkampfveranstaltungen sidn bis max. 1.500 Personen im Freien möglich (ab 300 Personen gilt Maskenpflicht). In geschlossenen Räumen sind max. 500 Personen zugelassen.

Die jeweilige Inzidenzstufe ist so lange gültig, bis das Gesundheitsamt eine Überschreitung des Inzidenzwertes von über 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen feststellt und bekannt macht.

Hier finden Sie die Lockerungen auf einen Blick