Es erfolgt eine weitere Soforthilfe des Landes in Höhe von 100 Mio. Euro als Abschlagszahlung für den Monat Mai. Die Kommunale Landesverbände und das Finanzministerium haben sich auf folgende Verteilungsmodalitäten verständigt:
65 Millionen Euro als Fortführung der Soforthilfe für den Zeitraum von Mitte März bis April:
Nach dem Modus für die Soforthilfe März/April. Die Aufteilung erfolgt analog des Verteilmechanismus´ in § 3 FAG auf die Landkreise mit 20,98 Prozent, auf die Stadtkreise mit 4,92 Prozent und auf die Gemeinden und Städte mit 74,10 Prozent. Es handelt sich um pauschale Zuweisungen des Landes.