Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

hier sind nun die Regelungsinhalte aus der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz:

  • Private Zusammenkünfte: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen (Nr. 2).
  • Weihnachtsfeiertage: Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- gilt während dieser Zeit auch Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet (Nr. 3).
  • Silvester: Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen (Nr. 4).

  • Einzelhandel: Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember – vorbehaltlich der genannten Ausnahmen (Lebensmittel, Weihnachtsbaumverkauf etc.) – bis zum 10. Januar geschlossen (Nr. 5).
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
    • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich (Nr. 6).
  • Schulen: Schulen und Kindertagesstätten werden in diesem Zeitraum grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden (Nr. 7).
  • Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter den im Beschluss genannten Vorgaben zulässig (u. a. Mindestabstand, Maskenpflicht, kein Gesang) (Nr. 10).
  • Hotspotstrategie: Für besonders betroffene Regionen soll es auch weiterhin verschärfende Regelungen (u. a. Ausgangsbeschränkung) anhand der Inzidenzwerte geben (Nr. 12).
  • Reisen: Erneuter Appel auf nicht notwendige Reisen weitestgehend zu verzichten (Nr. 13).
  • Überbrückungshilfen: Die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe werden auch weiterhin finanziell unterstützt; dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit (Nr. 14).

Den vollständigen Beschluss finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1.

Die Maßnahmen sollen bis spätestens zum 20. Dezember länderübergreifend umgesetzt werden und sind bis zum 10. Januar 2021 befristet, sofern dieserBeschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. In Baden-Württemberg sind einzelne der im Beschluss genannten Maßnahmen bereits umgesetzt bzw. auf einem höheren Schutzniveau. Sobald weitere Informationen bekannt sind, werden wir weiter informieren.

Die nächste MPK soll am 05. Januar 2021 stattfinden.

Michael Baumann

Bürgermeister