Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
derzeit ist die Gemeindeverwaltung mit einer Vielzahl an Projekten und Aufgaben beschäftigt. Unter anderem ist eines der wichtigen Themen die derzeit diskutiert werden, die Entwicklung des Baugebietes „Am Köpflewald“. Im Internet kursieren Zahlen und Aussagen, die teilweise aus dem Zusammenhang formuliert sind und so einen falschen Eindruck erwecken.
Deshalb hier Antworten auf einige der gestellten Fragen. Dies ist hoffentlich zur sachlichen Diskussion dienlich.
-Warum befürwortet die Gemeinde eine solche Entwicklung?
Das ehemalige Schanzlin-Areal, jetzt „Am Köpflewald“ ist eine Gewerbebrache von ca. 2,7 ha, die sich nun im Besitz eines privaten Investors befindet und reaktiviert werden soll. Eine weitere Nutzung als Gewerbefläche wäre zwar weiterhin möglich, ist aber weder zeitgemäß noch wünschenswert. Produzierendes Gewerbe ggf. mit Lastverkehr sollte an dieser Stelle nicht mehr entstehen.
Hinzu kommt, dass die Gemeinde eine städtebauliche Verpflichtung hat und interessierten Familien auch künftig Wohnmöglichkeiten in Weisweil bieten möchte. Gleichzeitig soll keine landwirtschaftliche Fläche für Bauplanung verbraucht werden. Dies schadet der Landwirtschaft. Hier bietet sich auf einer bereits im Flächennutzungsplan befindlichen Fläche die Möglichkeit zur Weiterentwicklung.
-Es sollen pro Stunde 400 Fahrzeuge ins Köpfle fahren.
Diese Aussage ist nicht richtig. Laut den bisher vorliegenden Zahlen wurde diese Zahl als höchstmöglich zulässige Fahrzeugbewegungen in Wohnstraßen angegeben. Laut dem Gutachten erzeugt das neue Wohngebiet an Verkehrsaufkommen rd. 610 Kfz-Fahrten/Tag (Querschnittsbelastung). Auf die maßgebliche Spitzenstunde (zwischen 16:30 bis 17:30 Uhr) entfallen dabei rd. 61 Kfz-Fahrten/h.
Die Fa. bpd hat von sich aus darauf hingewiesen, dass diese Erhebung eine erste Arbeitsgrundlage bietet und weitere Untersuchungen durchgeführt werden sollen.
-Dir Firma will nur Profit machen.
Hier wird behauptet, dass die Projektentwickler auf Profit aus sind und die Belange der Gemeinde dabei außer Acht lassen. Das ist nicht der Fall. Von Anfang an wurde das Gespräch mit der Gemeinde gesucht. Hierbei wurde stets signalisiert, dass die Belange der Gemeinde in der Planung berücksichtigt werden. Seitens der Gemeinde haben Bürgermeister und Gemeinderat auch auf wichtige zu klärende Eckpunkte hingewiesen. Dies ist vor allem der Verkehr und Lärm im Sinne des Anwohnerschutzes. Aber auch zu den Themen Waldabstand, Infrastruktur usw. ist einzugehen und eine akzeptable Lösungsmöglichkeit zu finden.
Selbstverständlich ist hierbei die oberste Prämisse für einen Investor, dass die Investition sich „lohnt“, also wirtschaftlich ist.
-Erst hat man einen Kindergarten versprochen und nun wird er aus der Planung gestrichen.
Auch das ist so nicht richtig. Für die Nutzung der Fläche als Wohngebiet sind auch infrastrukturelle Erweiterungen notwendig. Dies betrifft sowohl Wasser- und Abwasseranbindungen als auch weiterführende Infrastruktur wie Kinderbetreuung und Schule. Deshalb stand in der bisherigen Diskussion die Möglichkeit, direkt im Planungsbereich eine Kleinkindbetreuung anzusiedeln. Es ist Beschlusssache, dass weiter Betreuungsplätze geschaffen werden, deshalb ist es auch Aufgabe der Verwaltung, solche Möglichkeiten zu prüfen. Die Planungsfindung ist noch nicht abgeschlossen, weshalb diese Möglichkeit noch immer offen ist. Dass nun zur Lösung der Lärmthematik eine geschlossene Carportreihe an der bisher für die Kinderbetreuung geplanten Stelle vorgesehen ist, ändert zwar die Planung, macht aber noch keine abschließende Aussage, wie ein Heranziehen zu Infrastrukturkosten letztlich aussehen wird.
Als Anwohner erscheint mir die Bebauung zu dicht/ unpassend / störend.
Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass gerade direkt Betroffene diese Befürchtung haben. Seit die Firma Schanzlin nicht mehr in Betrieb ist und der Lastverkehr weggefallen ist, hat sich der Verkehr ja auch erkennbar beruhigt. Allerdings kann dies kein ausschließliches Entscheidungskriterium für den Gemeinderat sein. Dieser hat die Aufgabe, die Gesamtentwicklung in der Gemeinde im Auge zu behalten. Hierbei werden natürlich soweit möglich, die Belange von Betroffenen und Anwohnern berücksichtigt. Dies hat der Gemeinderat als Ganzes so ja auch bestätigt und deshalb ja auch die klare Forderung der Gemeinde, die genannten Punkte zu prüfen. Diese sind dann auch im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu untersuchen und entsprechend abzuwägen.
Auf 60 Meter Länge einen Carport zu bauen ist ein viel zu großes Bauwerk
Der Vorschlag, die Carports mit insgesamt 6 Meter Höhe als geschlossene Front zu bauen und ein Satteldach aufzusetzen, dient der Lösung der Lärmproblematik. Damit kann garantiert werden, dass die Betriebe im angrenzenden Mischgebiet keine Einschränkungen haben. Das war die Aufgabenstellung an die Projektentwickler.
Wir werden weiterhin über den Verlauf dieses und anderer Themen berichten.
Ihr
Michael Baumann
Bürgermeister