Angesichts der steigenden Fallzahlen auch in Baden-Württemberg hat das Sozialministerium zur Eindämmung des Corona-Virus den Ortspolizeibehörden und den Gesundheitsämtern weitere Begrenzungen der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten vorgegeben.
Den Erlass des Sozialministeriums vom 5. Oktober 2020 finden Sie hier
