Mit Schreiben vom 21.09.2020 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis zum Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe auf Gemarkung Weisweil, Flst.Nr. 10009/2, Hinterdorfstraße beantragt.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats, beginnend vom 02. November 2020 bis einschließlich 02. Dezember 2020 beim Bürgermeisteramt Weisweil, Bauamt (Zimmer 21), Hinterdorfstraße 14, 79367 Weisweil, von Montag bis Freitag vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, von Montag bis Mittwoch nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr und am Donnerstag nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.

Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Weisweil unter http://www.weisweil.de unter der Rubrik Aktuelles einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Weisweil oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 238 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist findet ein Erörterungstermin statt, es sei denn, dass

  1. a) dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochen wird oder
  1. b) alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.
  1. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Weisweil oder beim Landratsamt Emmendingen maßgeblich. Dies gilt auch für Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen.
  1. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden
  1. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

– können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,

– kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Weisweil, den 30. Oktober 2020
Bürgermeisteramt Weisweil

Planfertigung