22.10.2020

Aktuelle Hinweise:

Das Landratsamt Emmendingen hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, in der der Ausschank und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben untersagt wird. Gleichzeitig wurde der Südbadischen Sportbund und auch der Fußballbezirksverband Region Freiburg über die Allgemeinverfügung informiert. Die örtlichen Sportvereine werden auch auf diesem Weg auf dieses Verbot hintewiesen.

Aktuell findet eine landesweite Diskussion statt, ob Landkreise, bei denen wie bei uns die 50-er Inzidenz überschritten ist, per Allgemeinverfügung eine Sperrstunde ab 23 Uhr in Gaststätten verfügen sollen. Es wird erwartet, dass sich das Sozialministerium hierzu noch heute äußert. Sollte das Sozialministerium weiterhin auf der Sperrstunde bestehen, wird auch das Landratsamt Emmendingen eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgeben.

Auf der Service Seite des Landes Baden-Württemberg finden Sie immer die aktuelle Corona Verordnung.

Gerne leiten wir Sie weiter (Bitte klicken Sie hier)