Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
im Bereich „Sternengarten“ gegenüber dem Rathaus, soll eine Anlage entstehen, in der unsere älteren Bürgerinnen und Bürger bis zu ihrem letzten Lebensjahr eine Heimat finden können.
Dieses Thema beschäftigt viele von Ihnen. Es herrschen verschiedene Meinungen, die teilweise sehr emotional vertreten werden. Unterschiedlicher Meinung zu sein ist sowohl im Gemeinderat als auch der Bürgerschaft zulässig. Jedem steht es dabei auch frei, Informationen aus öffentlicher Sitzung weiterzugeben und seine Sichtweise auf die Dinge zu vertreten. Ich stelle aber fest, dass immer wieder Halbwahrheiten oder Unwahrheiten verbreitet und Fakten durcheinandergeworfen werden.
Als Bürgerinnen und Bürger sollten Sie sich aber anhand der Fakten ihr Meinung bilden können, nicht durch einseitig gefärbte Darstellungen. Eigentlich sind die Fakten bereits bekannt und schon mehrfach benannt. Da aber Fehlinformationen unermüdlich wiederholt werden, halte ich es für notwendig, auch regelmäßig einen sachlichen Blick auf die Fakten aufzeigen.
Mein Ziel ist es an dieser Stelle, den Blick auf die Gesamtsituation zu lenken, um die bisherige Entwicklung darzulegen und Relationen aufzuzeigen. Deshalb konkret zu einigen wichtigen Punkten:
Aufgaben der Gemeinde
Wohnen für Senioren einzurichten gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde. Gleichwohl halte ich persönlich eine solche Einrichtung für unentbehrlich und dringend notwendig. Ich möchte, dass sich die Gemeinde für dieses freiwillige Ziel einsetzt und eine baldige Umsetzung möglich ist.
Schließlich habe ich in meinem Wahlprospekt geschrieben: „Wohnen für Senioren im Sternengarten zeitnah realisieren“. Und ich habe mich dafür deutlich und eindeutig in der Kandidatenvorstellung ausgesprochen. Sie als Wähler haben mir mit 55% im ersten Wahlgang ein deutliches Votum für die zweite Amtszeit und somit für die von mir ausgesprochenen Ziele gegeben. Ich fühle mich diesem Ziel deshalb verpflichtet.
Es ist also fachlich eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, aber politisch erklärtes Ziel. Sie haben den Wählerauftrag gegeben, eine solche Einrichtung realistisch und zeitnah zu ermöglichen.
Finanzielle Lage
Von ca. 5 Millionen Euro Ausgaben pro Jahr, kann der Gemeinderat über etwa eine Million verfügen. Damit müssen alle Pflicht- und Weisungsaufgaben erfüllt werden und darüber hinaus die Wünsche im Bereich der freiwilligen Aufgaben.
Der finanzielle Aspekt ist für die Gemeinde Weisweil bedeutend, da Mittel begrenzt sind und die Einnahmen in Weisweil nur beschränkt fließen.
Deshalb ist es Aufgabe von Bürgermeister und Verwaltung, Ausgaben zu überwachen und Einnahmen zu generieren. Aufgabe des Bürgermeisters ist es auch immer, den Gesamtblick auf das Dorf und die Gesamtsituation zu behalten. So sehr ich mich also für eine Seniorenwohnanlage einsetze, muss ich doch darauf achten, was sich die Gemeinde auch leisten kann. Denn es gibt genug andere Bereiche, für deren Einsatz die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls und zurecht Mittel der Gemeinde fordern. (Rettungszentrum, Kinderbetreuung, Straßen- u. Wegeunterhaltung, Wasser- und Abwassernetz etc.). Da es auch anderen Gemeinden so geht, bedient man sich für die Umsetzung freiwilliger Ziele gerne eines Dritten, der die Investition übernimmt. Dem Beispiel Oberried zu folgen und eine eigene Seniorenbetreuung (vielleicht auch als Genossenschaftsmodell) aufzubauen, scheitert schon an der Zeitdauer und den hohen Kosten (in Oberried ca. 7 Millionen Euro)
Welche Kriterien spielen eine Rolle?
Wie also soll die Gemeinde beim Bau einer Seniorenwohnanlage Schwerpunkte setzen? Die Stärke der Gemeinde Weisweil in dieser Sache ist das vorhandene Grundstück. Eine hohe regelmäßige Zuzahlung zu einer solchen Anlage kann sich die Gemeinde eher nicht leisten.
Auch dies hat vor drei Jahren, als die Wahl zwischen zwei Einrichtungen zur Debatte stand, dazu geführt, dass der Gemeinderat sich für ein Projekt mit dem Caritasverband Emmendingen ausgesprochen hat. Dieser wollte zwar das Grundstück sehr günstig, hätte dann aber den Betrieb der Anlage in eigener Regie geführt. Immerhin damals zwei Wohngruppen á 15 Personen (Kurzzeitpflege und stationäre Einrichtung).
Der damalige Mitbewerber wollte dagegen, dass sich die Gemeinde an den monatlichen Ausfallkosten für unbelegte Betten beteiligt. Dieses nicht absehbare Risiko war zu hoch und nicht abschätzbar. Deshalb hatte sich der Gemeinderat für das Angebot des Caritasverbandes entschieden.
Leider scheiterte die Umsetzung trotz bereits geschlossener Zusagen an überzogenen Forderungen und diskriminierenden Aussagen. Dies bedauere ich sehr.
Bürgerbeteiligung im Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) 2030
Der Gemeinderat hat im Jahr 2018 beschlossen, einen „Fahrplan“ für die kommenden Jahre zu gestalten. Hintergrund ist zum einen, sich in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern über Zukunftsthemen auszutauschen und zum anderen, die Voraussetzung zu schaffen, mit einem solchen Projekt auch in Zukunft in den Genuss von Fördermitteln zu gelangen. Das GEK 2030 ist ein bekanntes und anerkanntes Verfahren, um solche Beteiligungsprozesse zu steuern.
Es wurde auch zum Thema „Sternengarten“ eine Projektgruppe gebildet, in der sich ca. 60 Personen, darunter auch einige amtierende Gemeinderäte, gefunden und über ihre Vorstellungen zum Wohnen für Senioren Vorschläge eingebracht haben. Diese wurden in das GEK 2030 aufgenommen, öffentlich vorgestellt und vom Gemeinderat beschlossen.
Die Verwaltung hat in der Folge die (freiwillige) Aufgabe fortgeführt und die aus dem GEK 2030 erarbeiteten Wünschen der Bürgerinnen u. Bürger aufgenommen. Wunsch war hierbei nach Möglichkeit die vollstationäre Pflege, mit Kurzzeitpflege und Tagespflege sowie betreutes Wohnen.
Bitte bedenken Sie: diese Prozesse waren gesteuert und qualifiziert, denn auch solche Beteiligungsprozesse unterliegen Regeln.
Natürlich kann der Gemeinderat heute anders entscheiden. Aber ist es richtig, das mit Bürgern Erarbeitete über Bord zu werfen, nur, weil das Ergebnis nicht jedermanns Vorstellung entspricht? Ich meine: Nein! Wofür dann das GEK 2030 mit viel Aufwand betreiben? Sollten wir nicht konsequent handeln und in der Lage sein, langjährige Ziele nachhaltig zu verfolgen?
Dann kam ein Investor:
Zwei Jahre lang ist scheinbar nichts passiert. Die Verwaltung hat aber in dieser Zeit gemäß der vorgegebenen Kriterien weiter nach einem möglichen Anbieter gesucht und mit Primus-Concept auch gefunden.
Diese wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Dass ein solches Konzept, das alle Wünsche erfüllt, für einen funktionierenden Betrieb eine gewisse Anzahl an Plätzen benötigt, liegt auf der Hand. Primus-Concept wollte deshalb über 80 Plätze in einem fünfstöckigen Gebäude unterbringen.
Der Gemeinderat musste also die Vor- u. Nachteile gegeneinander abwägen. Seitens der Gemeinde wurde nach einer Optimierung gefragt. Letztlich hat Primus-Concept eine Reduzierung auf 60 Plätze und 4 ½ Stockwerke bei vollem Angebot vorgenommen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass in den zwei Jahren, in denen die Verwaltung nach anderen Möglichkeiten Ausschau hielt, keine anderen Modelle seitens einzelner Fraktionen ins Spiel gebracht worden sind!
Im Gegensatz zu dem vor drei Jahren verhandelten Grundstückspreis von 10,-Euro (der damals ebenfalls niemanden störte) wurde im Gemeinderat nichtöffentlich für die Verhandlungen mit Primus-Concept ein Kaufpreis zwischen 80,- und 100,- Euro festgelegt. Das heißt natürlich für den Bürgermeister, mit 100,-Euro zu verhandeln und einen Spielraum für einen Nachlass bis 80,-Euro zu haben. Dass einige Räte unter dem Deckmantel der „Intransparenz“ in öffentlicher Sitzung die 80,-Euro ins Spiel gebracht haben, hat natürlich Verhandlungen ad absurdum geführt und der Gemeinde geschadet. Diskretion im Umgang mit Geschäftspartnern geht anders.
Außerdem wurde nun plötzlich das bisherige Vorgehen völlig in Frage gestellt. Der Kaufpreis wurde nun als eines der wichtigsten Kriterien ins Spiel gebracht und es wurden Alternativen zum Angebot gefordert. Die Tatsache, dass wir als kleine Gemeinde froh waren, einen Investor zu finden, der die Wünsche der Bürgerinnen u. Bürger in Weisweil aus dem Beteiligungsprozess umsetzt, wurde plötzlich nicht mehr gesehen. Vielmehr galt nun der Standpunkt „wir wollen mehr Bewerber mit verschiedenen Konzepten“.
Damit hat sich aber der Auftrag an die Verwaltung grundlegend geändert. In diesem Zuge wurde dann aus Reihen des GR auch der Vorschlag eines „Genossenschaftsmodells“ ins Spiel gebracht. Als Beispiel bezogen sich die Vorbringer auf das Modell in Oberried.
Bürgerbegehren:
Es formierte sich in Folge eine Bürgerinitiantive, die das bisherige Vorgehen in Frage stellte, die Bürger zu wenig beteiligt sah und die weitere Untersuchung eines Genossenschaftsmodells forderte. Hieraus entstand dann der Antrag auf einen Bürgerentscheid, mit dem Ziel, das bisherige Vorgehen abzubrechen und das Grundstück nicht für 80,-Euro an die Firma Primus-Concept zu verkaufen. (was so auch nicht geplant war).
Unterschriften wurden gesammelt, mit dem Hinweis, dass die Gemeinde 872.000,-Euro „verschenken würde ohne Gegenwert“. Bei dieser Berechnung wurde aber der Preis für Wohnbauflächen angesetzt und nicht für eine Fläche, die lediglich mit einer Seniorenwohnanlage bebaubar ist.
Der „Gegenwert“ wäre übrigens, die Errichtung einer solchen Anlage in Weisweil und damit die Schaffung von freiwilliger Infrastruktur, ohne dass die Gemeinde hierfür weitere Mittel investieren muss.
Da die Fragestellung des Bürgerbegehrens also nicht zielführend war, hat der Gemeinderat den Beschluss ohne Bürgerentscheid zurückgenommen. Und sich entschieden, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Das ist ein Entgegenkommen an die Betreiber des Bürgerbegehrens und hätte so nicht sein müssen.
Zum Verkehrswert des Grundstücks
Weil sich aus der Kaufpreisfrage ein völlig unnötiger Streit entwickelt hatte, wurde seitens der Verwaltung ein Verkehrswertgutachten für das Grundstück erstellt. Für die Nutzung zum Seniorenwohnen wurde hierbei ein Wert von 120,- Euro ermittelt.
Vor drei Jahren wurde ein Verkaufspreis von 10,-Euro/qm verhandelt. Ich durfte also davon ausgehen, dass eine Diskussion über 80,- oder 100,- Euro Verkaufspreis deutlich über dem erwarteten qm-Preis lag. Dass eine Gemeinde Investoren mit Subvention lockt, um freiwillige Aufgaben umzusetzen, ist geübte Praxis. Viele Gemeinden konnten ihre Infrastruktur nur mit solchen Maßnahmen aufbauen.
Selbst bei einem Verkauf für 80,-Euro/qm läge die Subvention bei ca. 200.000,-Euro.
Ich gebe ehrlich zu, diese Diskussion hat mich überrascht. Für die Festlegung des Verkaufspreises hätte ich eine vom Gemeinderat mitgetragene Subvention ohne die Notwendigkeit eines Verkehrswertgutachtens erwartet. Dieses liegt aber nun vor und legt unter der Voraussetzung, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für Seniorenwohnen erlassen wird, einen Verkehrswert von 120,-Euro fest.
Wie geht es weiter?
Als BM habe ich vorgeschlagen, die gewonnene Zeit zu nutzen und den Blick auf den Markt erneut zu öffnen. Es wurden weitere Interessenten angesprochen. Diese haben sich zwischenzeitlich dem Gremium mit möglichen Konzepten vorgestellt. Im nächsten Schritt wird nun folgendes passieren müssen:
-Es muss entschieden werden ob das Grundstück an die Firma Primus-Concept oder einen der weiteren Investoren verkauft wird.
-Der Gemeinderat muss eine Aussage treffen, ob ein gefordertes aber nicht konkret benanntes „Genossenschaftsmodell“ weitergehend untersucht werden soll.
Dabei ist zu beachten, dass die Erarbeitung eines Genossenschaftsmodells einige Jahre in Anspruch nehmen wird und investitionsbereiter Unterstützer bedarf. In Oberried dauerte es neun Jahre von der Absicht bis zur Umsetzung, obwohl dort bereits eine solche Gruppierung bestand.
Es ist ebenso zu beachten, dass die potentiellen Investoren alle einen möglichen Weg aufzeigen. Die meisten weisen darauf hin, dass das endgültige Konzept gemeinsam mit der Gemeinde erarbeitet werden soll. Die Gemeinde wird keine fertigen Pakete erhalten, aus denen sie sich das beste herauspicken kann, sondern Konzeptvorschläge. Um konkret weiter zu kommen, bedeutet das, dass es nun an der Zeit ist, sich für einen Weg und einen Partner zu entscheiden. Hierzu muss eine Mehrheit bereit sein.
Anhaltende Auseinandersetzungen im Gemeinderat sind nicht zielführend und werden leider auch durch Außenstehende befördert und von der Presse überzogen und wiederholt auch falsch dargestellt und damit noch mehr aufgebauscht.
Ich bin sicher, dass wir trotz dieser Hürden weiterhin einiges schaffen und erreichen werden. Sicher aber nur mit viel zeitlichem Aufwand, mit vermeidbarer Arbeit durch Verwaltung und Bürgermeister, mit der Beantwortung vieler sinnloser Fragen, mit Zähneknirschen und Verbissenheit.
Eines aber werden wir so niemals erreichen: das Gefühl des gemeinsamen Schaffens, des Miteinanders, des positiven Voranschreitens. Damit bleiben leider manche Ziele auf der Strecke, die ohne diese Kriterien für die Gemeinde Weisweil eben nicht erreichbar sind.
Und noch eines werden wir so nicht: uns nach dem Erreichen eines Zieles gemeinsam darüber freuen können, gegenseitig auf die Schulter klopfen und uns rühmen können, etwas im gemeinsamen Miteinander erreicht zu haben…..
Ihr
Michael Baumann
Bürgermeister
Hier finden Sie die Niederschriften der Gemeinderatssitzungen zum Thema Sternengarten:
Gemeinderatsprotokoll vom 19.05.2021
Bericht MTB vom 04.08.2021
Gemeinderatsprotokoll vom 15.12.2021
Bericht MTB vom 26.01.2022
Bericht MTB vom 23.02.2022
Bericht MTB vom 07.06.2022
Bericht MTB vom 30.11.2022
Konzeptvergabeverfahren Sternengarten Weisweil
Die Gemeinde Weisweil beabsichtigt die Vergabe des Grundstücks Sternengarten an einen Investor,...
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