Als Ergebnis der Beratung zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020 wurde die Öffnung der Spielplätze ab 6. Mai 2020 beschlossen. Kernvorgaben sind dabei
-ein Abstandsgebot,
-die Begleitung durch Erwachsene sowie
-eine Zugangsbeschränkung auf maximal ein Kind pro 10 qm Spielplatzfläche.
Grundsätzlich gilt auch hier, wie in allen anderen Bereichen ein Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die sonstigen allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.
Eine Ansteckung mit dem Coronavirus erfolgt in erster Line über den Luftweg. Deshalb gelten Abstandsgebot und Zugangsbeschränkung. Wie sich dies in der Praxis umsetzen lässt, werden wir in den kommenden Tagen beobachten müssen. Erwachsene Begleitpersonen werden nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet, da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt keinen Abstand einhalten müssen. Der Spielplatz darf jedoch nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.

Bildliche Darstellung Verhaltensregeln auf dem Spielplatz