Was sich bereits angekündigt hat, tritt nun ab morgen ein. Im Landkreis Emmendingen gilt laut Mitteilung von Landrat Hanno Hurth eine neue Regelung gemäß CoronaVO:
Weil die Inzidenzwerte seit 5 Tagen im Landkreis unter der Marke 35 liegt, entfällt die Testpflicht im Aussenbereich. Damit gelten nun die zusätzlich zu der am 29. Mai 2021 in Kraft getretenen Öffnungsstufe 2 die Regelungen der § 21 Abs. 5a Corona VO:
-die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kultur- veranstaltungen usw.) entfällt.
-Feiern in gastronomischen Einrichtungen sind mit bis zu 50 Personen gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen), die Teilnehmer müssen einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen (die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte sind von den Gaststätten einzuhalten).
-Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
-Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg oder unter www.weisweil.de