Wahlscheine können bis Freitag, 12.03.2021, 18.00 Uhr beantragt werden.

Nur bei nachgewiesener, plötzlicher Krankheit oder einer Absonderungsanordnungnach dem Infektionsschutzgesetz können die Wahlscheine
ausnahmsweise noch bis zum Wahltag, 14.03.2021, 15.00 Uhr beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden per Amtsbote überbracht.