Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 19.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Mai 2023 bis 15. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Weisweil, Hauptamt, Hinterdorfstraße 14, 79367 Weisweil während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:                                        von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Weisweil, Hauptamt, Hinterdorfstraße 14, 79367 Weisweil Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Weisweil, 28.04.2023

gez. Michael Baumann, Bürgermeister