23.10.2020

Aktuelle Hinweise:

Gemäß der Vorgabe des Landes Baden-Württemberg hat das Landratsamt Emmendingen eine weitere Allgemeinverfügung erlassen:
Demnach gilt ab sofort im Landkreis Emmendingen eine Sperrzeit für Gastronomiebetriebe ab 23:00 Uhr. Diese endet um 06:00 Uhr. Während der Sperrzeit gilt für Gaststätten und gastgewerbliche Einrichtungen gemäß dem Gaststättengesetz auch ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol. Dieses gilt insbesondere auch für Tankstellen. Die Allgemeinverfügungen ist bis zum 8. November 2020 befristet.
Die Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung, also am Samstag, 24. Oktober 2020 in Kraft.
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung finden Sie unter www.landkreis-emmendingen.de

 

Auf der Service Seite des Landes Baden-Württemberg finden Sie immer die aktuelle Corona Verordnung.

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