Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einer Hausschweinehaltung im Landkreis Emmendingen.

Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine allerdings in jedem Fall tödlich. Andere Haus- und Wildtiere sind nicht in Gefahr.

In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. „Nachdem unser Veterinäramt am Mittwoch den Verdacht auf die afrikanische Schweinepest gemeldet hatte, der inzwischen durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde, wurden sofort alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern“, erklärt Landrat Hanno Hurth. „Es macht uns betroffen, dass es zu diesem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest gekommen ist. Das Landratsamt wird nun eine sogenannte Schutzzone und Überwachungszone um den Betrieb einrichten, in dem es zu dem Ausbruch kam. Noch heute wird eine Allgemeinverfügung erscheinen, die ab morgen gilt und deren Bestimmungen eine Ausbreitung des Virus verhindern sollen. Unter anderem wird es Schweinehaltern untersagt sein, Schweine in die ausgewiesenen Zonen hinein und aus den Zonen heraus zu bringen.“

Deutschland ist seit September 2020 von der Afrikanischen Schweinepest betroffen, bisher wurden Fälle in Brandenburg und Sachsen bekannt. In Baden-Württemberg ist der Ausbruch im Landkreis Emmendingen der erste.

Das Virus der ASP befällt laut Bundeslandwirtschaftsministerium nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP sei nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spiele der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.

Unter folgendem Link finden Sie die ab heute geltende Allgemeinverfügung:

20220526Allgemeinverfügung Afrikanische Schweinepest