Der Gemeinderat der Rheingemeinde Weisweil hat am 06.05.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Innerer Heuweg“ sowie die Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Innerer Heuweg“ beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf und die ortsübliche Bekanntmachung kann auf der Homepage der Gemeinde Weisweil www.weisweil.de unter der Rubrik Neubaugebiete eingesehen werden. (klicken Sie hier) 

Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Weisweil abgegeben werden. Auf Wunsch kann auch nach vorheriger Absprache außerhalb der Öffnungszeiten Einsicht in den Entwurf genommen werden.